Das Neutralitätsgebot als Herausforderung für die Demokratie

Wie gegenüber rechtsextremen Meinungenund Machtpositionen Haltung bewahren?
Veranstaltungseckdaten
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Beginn
Ende
Veranstaltungsart
Tagung/Konferenz
Ort
Erinnerungsort Topf & Söhne
Sorbenweg 7
99099 Erfurt
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Veranstalter
Erinnerungsort Topf & Söhne
Veranstaltungssprache
Deutsch
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Barrierefreier Zugang
nein
Öffentlich
ja
Anmeldung erforderlich
ja
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Das Neutralitätsgebot als Herausforderung für die Demokratie
Wie gegenüber rechtsextremen Meinungen und Machtpositionen Haltung bewahren?

Der Thüringer Verfassungsschutz hat die AfD im Freistaat schon 2021 als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft, ihre Bestrebung richte sich mit Gewissheit »gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung«. Der Jurist Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte geht davon aus, dass die AfD »massive Gewalt« anstrebt. Björn Höcke, dessen Kurs sich an den Methoden und Zielen der nationalsozialistischen Herrschaft orientiere, habe » mittlerweile die zentrale Rolle bei der Kursbestimmung innerhalb
der gesamten Partei«, so Cremer. Treffen würden die beabsichtigten » Gewaltexzesse […] Millionen von Menschen […], auch all diejenigen, die nicht bedingungslos an der konsequenten Umsetzung der national-
völkischen Ideologie der AfD mitwirken.« Cremers Fazit: » Die Ziele, die Höcke erkennbar verfolgt, sind mit der Zerstörung der Bundesrepublik Deutschland gleichzusetzen.«

Damit stellen sich in Thüringen wichtige Fragen für den Erhalt der Demokratie und der Werte des Grundgesetzes. Diese stellen eine Verpflichtung für alle staatlichen und staatlich geförderten Institutionen
und die Basis für ein Zusammenleben der Bürger*innen im Respekt vor der Menschenwürde, der Vielfalt und der Weltoffenheit dar.

Das Grundgesetz gibt den Parteien in Artikel 21, Absatz 1 eine besondere Rolle für die Demokratie: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.« Daraus leitet sich in der juristischen und gesellschaftlichen Praxis das sogenannte Neutralitätsgebot ab. Staatliche und mit staatlichen Mitteln geförderte bzw. gemeinnützige Zwecke verfolgende Organisationen haben sich demnach gegenüber allen Parteien neutral zu verhalten. Gleichzeitig verpflichtet Artikel 21 die Parteien auf das Grundgesetz und hält fest,
dass über die Verfassungswidrigkeit einer Partei das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Bisherige Gerichtsurteile bewerten das Neutralitätsgebot höher als den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie.

Doch kann es eine Neutralität geben, wenn die Demokratie in Gefahr ist? Heißt Neutralität gegenüber einer rechtsextremen Partei nicht, ihre Strategie der Verharmlosung zu unterstützen? Braucht es also nicht einen Paradigmenwechsel im Verständnis des Neutralitätsgebots im Umgang mit der Thüringer AfD?

Wir Demokrat*innen stehen vor einer großen Herausforderung. Wie können wir in der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Haltungen und gegenüber rechtsextremen Entscheidungs- und Amtsträgern agieren? Wie können wir dabei eine Haltung, die die Werte des Grundgesetzes und damit die Basis unseres Zusammenlebens im gesellschaftlichen und beruflichen Alltag verteidigt, weiterhin zum Maßstab unserer Entscheidungen machen?

Die Tagung will über diese Fragen diskutieren, einen Austausch von Erfahrungen und Perspektiven aus der gesellschaftlichen Praxis ermöglichen und so die demokratische Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft stärken. Sie entstand innerhalb des Netzwerkes WELTOFFENES THÜRINGEN, in dem sich tausende Institutionen,
Initiativen und Menschen aus dem gesamten Freistaat in Sorge um die Demokratie verbunden haben. Gemeinsam treten wir ein für die Achtung der Menschenwürde und der unteilbaren Menschenrechte, für plurale Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für ein Land, in dem Menschen in ihrer Verschiedenheit akzeptiert und willkommen sind, für einen friedlichen und respektvollen Umgang miteinander und für ein geeintes Europa.

Für die Teilnahme an der Tagung ist eine Anmeldung erforderlich:
https://forms.gle/yxppVtTsucSZEEiRAExterner Link

Anmeldeschluss ist der 21. Juli 2024
Abendveranstaltung ohne Anmeldung