Die beiden Theologischen Fakultäten in Erfurt und Jena haben am 06.02.2023 eine Vereinbarung zur ökumenischen Kooperationpdf, 2 mb geschlossen und werden auf dieser Grundlage künftig in der Lehre stärker kooperieren. Insbesondere Studien- und Prüfungsleistungen werden ganz im Sinne der Studierenden leichtgängiger wechselseitig anerekannt werden.
Das bedeutet: Sie können Lehrveranstaltungen in Jena belegen und eine Prüfung dazu ablegen, die Ihnen für Ihr Studium in Erfurt anerkannt werden.
Folgendes Procedere ist zwischen den Studiendekanaten der beiden Fakultäten vereinbart:
- Sie nehmen in Erfurt an einer Lehrveranstaltung teil und legen ggf. eine Prüfung dort ab.
- Am Ende der Lehrveranstaltung bzw. nach einer Prüfung erhalten Sie in Erfurt einen Nachweis, der Ihre Teilnahme und ggf. Prüfungsleistung dokumentiert.
- Für die Anerkennung wenden Sie sich an Studiendekanat in Jena: (studiendekanat.theologie@uni-jena.de )
Damit alle Beteiligten im Bilde sind und Sie Planungssicherheit haben, sollten Sie gut mit den Dozierenden in Erfurt, deren Lehrveranstaltungen Sie besuchen wollen, und mit Ihrem Studiendekanat in Jena kommunizieren.
Damit Sie während der Lehrveranstaltung sowie auf der An- und Abreise zwischen Jena und Jena versichert sind, universitätsseitig einen Anspruch auf Lehre und Prüfung erheben können und in Erfurt Veranstaltungen belegen können, ist eine (kostenfreie) Zweithörerschaft nötig: Zweithörer mit Abschluss / Zweithörer ohne Abschluss (uni-erfurt.de)Externer Link
Prinzipiell gilt, dass alle LV in Jena für Studierende aus Erfurt geöffnet sind und prinzipiell im Pflicht- und Wahlpflichtbereich des eigenen Studiengangs anerkannt werden können (Obergrenze: 1/3 der Studienleistungen; Ausnahme: Abschlussarbeiten; Sonderfall: Sprachen, die zwischen den Prüfungsordnungen nicht kompatibel sind).
Ansprechpartner*innen
Ansprechpartner*innen für Fragen zur Kooperation in Jena ist das Studiendekanat der Fakultät: studiendekanat.theologie@uni-jena.de